Dr. Christoph Schrenk - Kieferorthopädie Dornbirn

Behandlungskosten – Wahlarztpraxis

In unserer Praxis ist Ihr erster Termin für eine kieferorthopädische Voruntersuchung vorgesehen. Dr. Schrenk bespricht mit Ihnen dabei die Behandlungsnotwendigkeit und gibt einen ungefähren Überblick über die Dauer und die Kosten einer anstehenden Behandlung.

Um die in Ihrem Fall am besten geeignete und wirksamste Behandlung planen zu können, werden in einer weiteren Sitzung Fotos, Zahnabdrücke für Gipsmodelle und Röntgenbilder Ihrer Kiefer angefertigt. Diese werden dann von Dr. Schrenk genauestens vermessen, damit ein kieferorthopädischer Therapieplan mit präzisem Kostenvoranschlag für Sie erstellt werden kann.                                   

Die Höhe des Honorars richtet sich nach den jeweils gültigen autonomen Honorarrichtlinien für Wahlärzte der Österreichischen Zahnärztekammer.



Wahlkieferorthopäde

Aufgrund seiner fachlichen Qualifikation ist Dr. Schrenk von allen gesetzlichen Krankenkassen in Österreich als Wahlkieferorthopäde anerkannt.

Das heißt für Sie: Sie selbst und/oder Ihr Kind haben den rechtlichen Anspruch auf einen Krankenkassenzuschuss, sollte eine Zahn- oder Kieferregulierung medizinisch notwendig sein. Dieser Zuschuss fällt bei Kindern unter 18 Jahren erfreulich hoch aus, insbesondere, wenn eine schwerwiegende Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegt.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie sehr gerne bei der Beantragung Ihres Zuschusses zu den Behandlungskosten.

 

Übrigens: Kostenlose Parkplätze stehen bei der Praxis für Sie zur Verfügung!